Rente aus Stein – schaffen Sie sich inflationsgeschützes Vermögen!

Aus unserer Sicht ein wichtiger Baustein für eine gut durchdachte Altervorsorge – sowohl für den Eigennutzer als auch für den Kapitalanleger. Auf dem Weg zur eigenen Rente aus Stein begleiten wir Sie von der Entscheidung für den Sachwert Immobilie über kompetente Beratung bis zur Finanzierungslösung. Unsere Partner sind erfahren, seit vielen Jahren am Markt und bieten für Ihre Bedürfnisse die passende Lösung. Um ein erfolgreiches und sorgenfreies Investment zu tätigen, raten wir unseren Kunden: „Immer mit Profis arbeiten!“

9 überzeugende Punkte für ein Immobilieninvestment:

Die Eigentümer entscheiden bei allen Angelegenheiten, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, mit. Früher hatte nur ein Vermieter das Sagen.

Ein Mieter zahlt sein Leben lang eine meist stetig ansteigende Miete. Wer seine Wohnung bezahlt hat, verfügt über ein kleines Vermögen und ist damit wirtschaftlich unabhängiger. Im Bedarfsfall kann der Wohnungseigentümer über Reserven verfügen und Gelder aktivieren, indem er seine Wohnung zum Beispiel zinsgünstig beleiht.

Vor allem Mieter leiden unter der Inflation, da die Miete ständig ansteigt. Wer in Geldwerte investiert, erleidet durch die Inflation einen Vermögensschaden, der steuerlich nicht geltend gemacht werden kann. Grundeigentum behält dagegen seinen Wert und steigt bei Inflation im Preis. Über längere Zeiträume haben Grundeigentümer immer ihre Vermögenswerte erhalten oder konnten diese sogar verbessern.

Eigentum bietet das umfassendste Wohnrecht an der eigenen Wohnung. Dieses Recht kann auch vererbt oder veräußert werden. Die Nachkommen werden es danken, wenn sie keinen Mietvertrag, sondern eine schuldenfreie Wohnung erben.

Wenn ein Mieter seine Wohnung renoviert, verbessert er die Qualität des Eigentums seines Vermieters. Als Eigentümer bleiben alle Investitionen in der eigenen Vermögenssphäre. Aus diesem Grund werden von Wohnungseigentümern erheblich höhere Investitionen getätigt als von Vermietern. Die Wohnqualität wird schließlich verbessert. Bei einem eventuellen späteren Auszug und damit verbundenen Verkauf der Wohnung können alle Aufwertungen über einen entsprechend höheren Kaufpreis wieder realisiert werden. Bei Mietern gehen solche Wertverbesserungen meist ersatzlos in das Eigentum des Vermieters über.

Wer seine Wohnung abbezahlt hat, braucht nur noch für die Betriebskosten aufzukommen. Er zahlt keine Nettomiete mehr, die er früher aus seinem versteuerten Einkommen aufbringen musste. Dadurch gewinnt der Eigentümer finanzielle Freiräume und kann seine Lebensqualität verbessern. Im Alter wirkt die Befreiung von der Nettomiete wie eine Zusatzrente.

Der Gesetzgeber bietet Wohnungseigentümern diverse Steuervorteile und Förderungen an. Hierzu zählen Wohnriester und AfA (Absetzung für Abnutzungen), auch Werbungskosten können abgesetzt werden. Ein Gewinn bei einer späteren Veräußerung ist steuerfrei (nach Ablauf einer Spekulationsfrist von zwei Jahren bei Eigennutzern und 10 Jahren bei Kapitalanlegern).

Die Verantwortung für das Gemeinschaftseigentum verteilt sich auf mehrere Schultern.

Neubauten sind oft sehr teuer. Gebrauchtwohnungen sind dagegen meist preiswerter, die möglichen Engagements in Immobilien für teilweise weniger als 100.000€ bringen einige Vorteile: Die anfängliche Investition und die Abschreibung für Abnutzung (AfA) sind steuerlich absetzbar. Dadurch kann die anfängliche effektive Zuzahlung bei einer Finanzierung nur 100€ bis 200€ betragen. Gewinne durch Preissteigerungen sind nach Ablauf der Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerfrei. Die Wohnung dient außerdem als zusätzliche Altersversorgung mit einer bei Inflation steigenden „Mietrente“.