Oft sind Fahrräder nur gegen Diebstahl, über die Hausratversicherung, abgesichert. Die Ammerländer bietet mit Ihren beiden Fahrrad-Vollkasko Tarifen für normale Fahrräder und für Pedelecs/ E-Bikes Schutz gegen die Tücken des „Fahrrad-Alltages“. Der Leistungsumfang beider Tarife bezieht sich z. B. auf Reparaturen nach Umfallen des Fahrrades, Unfall und Vandalismus und Ersatz bei Diebstahl des Fahrrades, Fahrradteilen, Fahrradzubehör und Fahrradgepäck.
Tarifliche Eckpunkte für beide Tarife
- Die Entschädigungsleistung für Fahrradzubehör und -gepäck ist auf 1.000 € begrenzt
- Die Entschädigungsgrenzen für Reparaturkosten für das Fahrrad hängen vom Alter des Fahrrad bei Schadeneintritt ab:
- 100% des Kaufpreises bis zu 5 Jahre,
- 50% des Kaufpreises bis zu 7 Jahre und
- 25% des Kaufpreises wenn das Fahrrad älter als 7 Jahre ist.
- Versicherungsschutz besteht bei Auslandsaufenthalten von bis zu 12 Wochen
- Wegfall der Ratenzahlungszuschläge bei unterjähriger Zahlung
- Wegfall der Selbstbeteiligung (Bagatellschäden sind mitversichert)
Besonderheiten für „normale Fahrräder“
- Versicherbar sind Fahrräder ohne Hilfsmotor
- Der Händlerverkaufspreis darf 999,00 € bis 5.000,00 € betragen
- Nicht versicherbar sind Velomobile/ vollverkleidete Fahrräder
E-Bike/Pedelecs
Pedelecs sind ein sehr schönes Beispiel dafür, dass gute Ideen immer wieder kommen. Denn das Fahrrad mit Hilfsmotor ist keine Erfindung der Neuzeit. Bereits 1896 kam das erste Modell dieser „Gattung“ auf den Markt, das nach seinen Erfindern den schönen Namen „Werner“ trug.
Bis in die 1950er Jahre gehörten Fahrräder mit Hilfsmotor zum Stadt- bzw. Landbild. Dann wurden sie nach und nach von den Kleinkrafträdern (Moped, Motorroller, etc.) verdrängt. Als elektrisch betriebene Lifestyleräder erleben sie derzeit ihre Renaissance.
Wie können Sie das Rad versichern?
Ein neues „Elektro-Fahrrad“ ist nicht gerade billig – speziell der Akku schlägt als Ersatzteil schnell mit einigen hundert Euro zu Buche. Es wundert uns nicht, dass wir von Kunden oft gefragt werden, wie man sich gegen Schäden versichern kann.
Teilkaskoversicherung für E-Bikes
Die „schnellen Räder“ sind versicherungspflichtig und müssen auf öffentlichen Straßen ein Versicherungskennzeichen führen. Neben der Haftpflicht bieten die meisten Anbieter die Möglichkeit, auch eine Teilkaskoversicherung mit einzuschließen – vereinzelt auch mit Sondereinschluss eines gesonderten Akku- und Motorschutzes. Diese Teilkaskoversicherung umfasst die Gefahren Feuer, Explosion, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Glasbruch, Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss, Marderbiss, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Zusammenstöße mit Haarwild (je nach Anbieter auch mit anderen Tieren).