Eine Maschinenversicherung bietet weitergehenden Versicherungsschutz als die Geschäftsversicherung. Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler sind nur einige Beispiele für den Deckungsumfang einer speziellen Maschinenversicherung. Die finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung abdecken.
Was kann versichert werden?
Über die Maschinenversicherung können alle stationären, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden. z.B. Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen, Sähmaschinen, Mähdrescher, Strohpressen u.v.m.
Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, welche mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:
- menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
- Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
- bei fahrbaren Geräten: Feuer und soweit beantragt Schäden durch Diebstahl