Die betriebliche Altersvorsorge bAV
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist zunächst eine freiwillige
Sozialleistung des Arbeitgebers. Allerdings hat seit dem Jahresbeginn
2002 jeder Arbeitnehmer einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf eine
betriebliche Altersvorsorge, insofern er für die Beiträge mit seinem Entgelt
aufkommt.
Neben diesem Rechtsanspruch stellt die betriebliche Altersvorsorge aber auch
ein praktikables Instrument der Mitarbeiterbindung dar und kann einen Beitrag
zur Mitarbeiterzufriedenheit leisten. Die betriebliche Altervorsorge ist nicht
nur deshalb ein wichtiges Thema für Unternehmen und Unternehmer/innen.
Denn neben den vielen Vorteilen können auch Risiken und Gefahren in
bestehenden oder neu einzurichtenden Versorgungswerken lauern. In diesem Bereich
können Fehler bei der Ausgestaltung der verschiedenen Durchführungswege
schwerwiegende Folgen haben.
In Deutschland stehen insgesamt fünf Durchführungswege für die
betriebliche Altersvorsorge zur Verfügung.Welche der fünf möglichen
Durchführungswege dabei für Sie und Ihr Unternehmen in Betracht kommen,
analysieren wir gerne in einem persönlichen Gespräch. HM Versicherungsmakler
und Ihre Partner stehen Ihnen dafür mit Ihren langjährigen Erfahrungen zur
Seite. Wir suchen die optimale Lösung für Ihr Unternehmen.
|