Unterstützungskasse – bAV
Die individuelle Variante
Unterstützungskassen treten als rechtsfähige Versorgungseinrichtungen
auf, die in der Regel als eingetragener Verein, GmbH oder Stiftung organisiert
sind. Sie gewähren auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch.
Unterstützungskassen finanzieren sich über die freiwilligen Zuwendungen
Ihrer Trägerunternehmen, welche die eingezahlten Beiträge als Betriebsausgaben
geltend machen können sowie aus den Erträgen ihrer Kapitalanlagen.
Grundsätzlich sind Unterstützungskassen in der Anlage ihres Vermögens frei.
Wenn sie ihre Mittel in Rückdeckungsversicherungen investieren, spricht man
von rückgedeckten Unterstützungskassen. Werden die Zuwendungen dagegen nicht
in Rückdeckungsversicherungen angelegt, handelt es sich um so genannte
pauschal dotierte Unterstützungskassen.
Die Kassen können ihr Vermögen als Darlehen dem/den jeweiligen
Trägerunternehmen zur Verfügung stellen. Allerdings dürfen die Leistungen der
Unterstützungskassen die dem Arbeitnehmer zugesagten Leistungen nicht in
vollem Umfang decken.
Die Einrichtung einer eigenen Unterstützungskasse eignet sich am ehesten für
größere Unternehmen. Für kleinere Firmen bietet sich der Anschluss an eine
Gruppenunterstützungskasse an.
Wir blicken auf eine langjährige Beratungspraxis im Bereich der
betrieblichen Altersversorgung zurück. Wir halten Unterstützungskassen
einerseits für einen flexiblen und praktikablen Durchführungsweg der
betrieblichen Alterversorgung. Unsere Praxiserfahrung zeigt allerdings, dass
viele Unternehmen sowohl über die Chancen als auch über die Risiken der
Unterstützungskasse nur unzureichend informiert sind.
Gerne kommen wir mit Ihnen ins Gespräch und beraten Sie bei der Abwägung,
ob und inwieweit sich dieser Durchführungsweg der betrieblichen Alterversorgung
für Sie lohnt.
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