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Tip des Monats

**Ablauf der regulären Kündigungsfrist Ihrer Kfz-Versicherung zum 30.11.2011.**

 

Unterstützungskas­se – bAV

Die individuelle Variante

Unterstützungskas­sen treten als rechtsfähige Versorgungsein­richtungen auf, die in der Regel als eingetragener Verein, GmbH oder Stiftung organisiert sind. Sie gewähren auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch. Unterstützungskas­sen finanzieren sich über die freiwilligen Zuwendungen Ihrer Trägerunternehmen, welche die eingezahlten Beiträge als Betriebsausgaben geltend machen können sowie aus den Erträgen ihrer Kapitalanlagen.
Grundsätzlich sind Unterstützungskas­sen in der Anlage ihres Vermögens frei. Wenn sie ihre Mittel in Rückdeckungsver­sicherungen investieren, spricht man von rückgedeckten Unterstützungskas­sen. Werden die Zuwendungen dagegen nicht in Rückdeckungsver­sicherungen angelegt, handelt es sich um so genannte pauschal dotierte Unterstützungskas­sen.

Die Kassen können ihr Vermögen als Darlehen dem/den jeweiligen Trägerunternehmen zur Verfügung stellen. Allerdings dürfen die Leistungen der Unterstützungskas­sen die dem Arbeitnehmer zugesagten Leistungen nicht in vollem Umfang decken.

Die Einrichtung einer eigenen Unterstützungskasse eignet sich am ehesten für größere Unternehmen. Für kleinere Firmen bietet sich der Anschluss an eine Gruppenunterstützun­gskasse an.

Wir blicken auf eine langjährige Beratungspraxis im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zurück. Wir halten Unterstützungskas­sen einerseits für einen flexiblen und praktikablen Durchführungsweg der betrieblichen Alterversorgung. Unsere Praxiserfahrung zeigt allerdings, dass viele Unternehmen sowohl über die Chancen als auch über die Risiken der Unterstützungskasse nur unzureichend informiert sind.

Gerne kommen wir mit Ihnen ins Gespräch und beraten Sie bei der Abwägung, ob und inwieweit sich dieser Durchführungsweg der betrieblichen Alterversorgung für Sie lohnt.