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Pensionskasse – bAV
Vorteile nicht nur für Großunternehmen
Wenn heute von Pensionskassen gesprochen wird, so sind häufig die
Einrichtungen gemeint, die als eine der fünf Durchführungswege in der
betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung stehen. Die Pensionskasse ist in
ihrer Rechtsform als Aktiengesellschaft oder Versicherungsverein auf
Gegenseitigkeit angelegt. Nach dem VAG (§ 118 a in Verbindung mit § 118 b)
können 2 Arten von Pensionszusagen unterschieden werden. Einerseits existieren
die traditionellen betrieblichen Pensionskassen, die gewissermaßen als
Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Durchführung
der betrieblichen Altersversorgung gegründet worden sind. Andererseits finden
sich Pensionskassen, die in ihrer gesamten Ausrichtung wie
Lebensversicherungen aufgestellt sind.
Pensionskassen sind ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung,
die den Versorgungsberechtigten einen Rechtsanspruch auf die Leistungen
gewährt. Der Arbeitgeber entrichtet die Beiträge, die er als Betriebsausgaben
steuerlich geltend machen kann.
Grundsätzlich gilt: Die Beiträge an eine Pensionskasse sind von der
Sozialversicherung und der Einkommenssteuer befreit, insofern sie die 4 % der
Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung nicht
übersteigen.
Von diesen Regelungen profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Wir analysieren, inwieweit eine Pensionskasse für Sie in Betracht kommt. Denn
Pensionskassen sind in ein arbeitsrechtliches Umfeld eingebettet, das Ihrer
versicherungsrechtlichen Ausgestaltung nicht ohne weiteres zu entnehmen ist. Wie
Sie und Ihr Unternehmen das Potenzial von Pensionskassen gewinnbringend nutzen
können, erläutern wir Ihnen gern persönlich. Unsere Empfehlungen sind dabei
garantiert ganzheitlich und unabhängig von den Interessen Dritter.
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