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Tip des Monats

**Ablauf der regulären Kündigungsfrist Ihrer Kfz-Versicherung zum 30.11.2011.**

 

Pensionskasse – bAV

Vorteile nicht nur für Großunternehmen

Wenn heute von Pensionskassen gesprochen wird, so sind häufig die Einrichtungen gemeint, die als eine der fünf Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung stehen. Die Pensionskasse ist in ihrer Rechtsform als Aktiengesellschaft oder Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit angelegt. Nach dem VAG (§ 118 a in Verbindung mit § 118 b) können 2 Arten von Pensionszusagen unterschieden werden. Einerseits existieren die traditionellen betrieblichen Pensionskassen, die gewissermaßen als Selbsthilfeein­richtung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung gegründet worden sind. Andererseits finden sich Pensionskassen, die in ihrer gesamten Ausrichtung wie Lebensversiche­rungen aufgestellt sind.

Pensionskassen sind ist eine rechtlich selbstständige Versorgungsein­richtung, die den Versorgungsbe­rechtigten einen Rechtsanspruch auf die Leistungen gewährt. Der Arbeitgeber entrichtet die Beiträge, die er als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen kann.
Grundsätzlich gilt: Die Beiträge an eine Pensionskasse sind von der Sozialversicherung und der Einkommenssteuer befreit, insofern sie die 4 % der Beitragsbemes­sungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung nicht übersteigen.

Von diesen Regelungen profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Wir analysieren, inwieweit eine Pensionskasse für Sie in Betracht kommt. Denn Pensionskassen sind in ein arbeitsrechtliches Umfeld eingebettet, das Ihrer versicherungsrechtlichen Ausgestaltung nicht ohne weiteres zu entnehmen ist. Wie Sie und Ihr Unternehmen das Potenzial von Pensionskassen gewinnbringend nutzen können, erläutern wir Ihnen gern persönlich. Unsere Empfehlungen sind dabei garantiert ganzheitlich und unabhängig von den Interessen Dritter.